Die Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland fungiert als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebende Personen, die hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen, und die sich mit Hinweisen zu Verstößen im Sinne dieser Information an die interne Meldestelle gewandt haben, werden - im Rahmen des § 36 HinSchG - davor geschützt, dass ihre Enthüllungen zu Benachteiligungen führen. Sie müssen als Folge der Meldung keine ungerechtfertigten Maßnahmen und Behandlungen befürchten, auch wenn sich die Hinweise als unbegründet erweisen sollten.
Über nachfolgende Internetseite können Sie die Meldeplattform nutzen und finden dort auch weitere Informationen:
Mit der Entgegenahme der Meldungen ist nachfolgende Person betraut:
Herr Jupp Joachimski
Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn
Für die Abgabe von Meldungen stehen Ihnen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung:
Kindertagesstätte Mutterhaus
Hinter dem Zollamt 1a
54290 Trier
T. 0651 9472237
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr